Übersicht

Diese Beitragsordnung regelt u.a. die Höhe von Mitgliedsbeiträgen, Sonderbeiträgen, Kursgebühren oder Umlagen. Sie legt ferner Regelungen zu Zahlungsmodalitäten, Befreiungen, Stundungen etc. fest.

§ 1 Mitgliedsbeiträge

a) Für jedes neue Mitglied wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 6,00 € erhoben. Diese soll die Kosten für die Mitgliederverwaltung, Spielerpässe etc. abdecken und wird mit dem ersten Beitrag erhoben.
b) Der ASV erhebt von jedem Mitglied einen monatlichen Beitrag. Die Höhe des Beitrags richtet sich
nach der Beitragsgruppe.

Beitragsgruppe

1

2

3

4

bis 31.12.2018

7,50 €

10,50 €

4,00 €

18,00 €

ab 1.1.2019

8,00 €

11,00 €

4,00 €

19,00 €

ab 1.1.2021

8,50 €

11,50 €

4,00 €

20,00 €

Bezeichnung

Kinder

Erwachsene

Passive

Familien

Definition

Personen bis
zum vollendeten 21. Lebensjahr

Personen ab
dem vollendeten 21. Lebensjahr


Mitglieder, die
nicht am Sport-
betrieb teilnehmen

Familien sind mindestens
1 Erwachsener und mindestens 1 Kind in Haushaltsgemeinschaft

Zur Beitragsgruppe 1 zählen auch Auszubildende, Schüler und Studenten sowie Teilnehmer am
Bundesfreiwilligendienst und Freiwilligen Sozialen Jahr bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.  Über den Status muss vor Ablauf des alten Nachweises erneut ein Nachweis erbracht werden. Bei verspätet vorgelegtem Nachweis ist eine Beitragserstattung ausgeschlossen. Der Nachweis gilt nur für die Zukunft.
c) Für Abteilungen mit besonders hohen Ausgaben je Sportler können Sonderbeiträge erhoben werden.
Die Höhe des Sonderbeitrags wird von der Abteilung vorgeschlagen. Die Entscheidung hierüber trifft der Gesamtvorstand.
d) Ferner kann der Verein Umlagen erheben, wenn diese notwendig werden. Hierüber entscheidet die Mitgliederversammlung.
e) Für spezielle Kurse (insbesondere im Rehabilitations- und Gesundheitssport) können nach Bedarf Kursgebühren erhoben werden.
Über die Höhe der Kursgebühren entscheidet der Gesamtvorstand.

Gemäß Vorstandsbeschluss werden in folgenden Abteilungen monatliche Abteilungszuschläge fällig:

Tauchen

3,00

Gesundheits, Rehabilitations und Herzsport

5,50

§ 2 Beitragsbefreiungen, Ermäßigungen, Stundungen

a) Der Verein kann Beitragsbefreiungen, Ermäßigungen, Stundungen ermöglichen. Hierüber entscheidet im Einzelfall der Geschäftsführende Vorstand. Ein rechtlicher Anspruch hierauf besteht nicht.
b) Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind von der Beitragszahlung befreit.
c) Inhaber des „Viersen-Pass“ (oder ähnlicher sozialer Angebote, die der ASV mitträgt) erhalten 50% Ermäßigung auf die anfallenden Beiträge. Die Berechtigung ist zu erbringen. Bei verspätet vorgelegtem Nachweis ist eine rückwirkende Beitragserstattung ausgeschlossen.
Der Nachweis gilt nur für die Zukunft und bis zu dem auf dem Nachweis angegebenen Zeitpunkt.
d) Jedes Mitglied kann nur jeweils eine Ermäßigung in Anspruch nehmen. Ermäßigungen entfallen, wenn die Beitragszahlung durch Dritte übernommen wird.

§ 3 Zahlungsmodalitäten

a) Der gesamte Zahlungsverkehr wird per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren vom Verein abgewickelt.
b) Ausnahmen hiervon sind nur auf schriftlichen Antrag im Einzelfall möglich, wenn der Geschäftsführende Vorstand dies aus wichtigen Gründen beschließt. Ein rechtlicher Anspruch hierauf besteht nicht.
c) Die Kosten für Rechnung, Zahlungserinnerung und/oder Mahnung werden pauschal pro Vorgang mit 5,00 € festgelegt.
d) Das Mitglied hat die Möglichkeit, durch wahlweise jährliche, halbjährliche oder vierteljährliche Zahlung die Häufigkeit des Einzuges selbst zu bestimmen. Bei jährlicher Zahlung erfolgt die Abbuchung am 1. Bankarbeitstag des Jahres; bei halbjährlicher Zahlung am 1. Bankarbeitstag der Monate Januar und Juli; bei vierteljährlicher Zahlung jeweils am 1. Bankarbeitstag der Monate Januar, April, Juli und Oktober.
e) Bei Widerruf des Bankeinzuges oder bei Weigerung der Bank zur Zahlung werden die entstehenden
Kosten zuzüglich der Mahnkosten per Rechnung erhoben.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

Der Austritt muss durch schriftliche Erklärung an den ASV Einigkeit Süchteln e.V., Postfach 12 01 11, 41719 Viersen oder
ASV Einigkeit Süchteln e.V. (Mitgliederverwaltung), Tönisvorster Str. 1, 41749 Viersen, vorgenommen werden. Der Austritt ist mit einer Frist von mindestens 2 Monaten zum 30.06. oder 31.12. eines Jahres durch das Mitglied oder dessen gesetzlichen Vertreter möglich.

Die vorstehende Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 4.5.2018 beschlossen und tritt
am 5.5.2018 in Kraft.

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