Übersicht

Rehasport? Und wer trägt die Kosten?

Bei Rehasport geht es um die Verbesserung von Ausdauer, Kraft, Koordination und Flexibilität des betroffenen Versicherten. Die Betroffenen sollen dadurch bestmöglich in den Arbeitsalltag eingegliedert werden. (Auch Herzsport – in sogenannten Herzgruppen – ist eine Variante des Rehasports.)

Für die Kostenübernahme einer Maßnahme ist vor allem interessant, dass Rehasport im Gegensatz zu Funktionstraining vollständig gefördert werden. Aus Sicht des Versicherten ist Rehabilitationssport also allein schon aus Kostengründen attraktiver. Welche Maßnahme aber gewählt wird, entscheidet im ersten Zug allein der Arzt und abschließend der Kostenträger. Doch laut Gesetz stehen Menschen, die behindert sind oder von einer Behinderung bedroht sind, Rehasport zu. Die Kosten müssen dabei von den Kostenträgern so lange getragen werden, bis die Behandlung abgeschlossen ist.

Wer genau trägt die Kosten? Grundsätzlich kommt die gesetzliche Krankenkasse als Kostenträger zum Einsatz. Bei Rentnern übernimmt die Rentenversicherung die Kosten, bei Unfallgeschädigten die Unfallversicherung. Ist der Betroffene privatversichert, hängt es von der privaten Krankenversicherung ab, ob Rehasport in den Leistungen abgedeckt sind.

Rehasportverordnung

In vier Schritten von der Rehasportverordnung bis zur Teilnahme

Entscheidend für die Kostenübernahme von Rehasport ist, dass der Antrag und die Genehmigung vor dem Beginn der Maßnahme erfolgt. Im Folgenden erfahren Sie, in welcher Abfolge die Beantragung in der Regel abläuft.

  1. Im ersten Schritt schätzt der behandelnde Arzt ein, ob Rehasport benötigt wird. Hierzu ist es notwendig, dass der Patient dem Arzt ausreichend Informationen über seine Beeinträchtigung mitteilt, damit eine exakte Diagnose erstellt werden kann. Der Arzt füllt dann das Muster 56, den Antrag auf Kostenübernahme aus.
  2. Unter Umständen ist praktisch, wenn sich die Versicherten jetzt schon damit befassen, welcher Anbieter von Rehasport die geplante Maßnahme übernehmen soll.
  3. Dann wird der Antrag an den Kostenträger geschickt. Die Krankenkasse (oder alternativ die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung) überprüft den Antrag und genehmigt diesen idealerweise.
  4. Der Kostenträger teilt dem Versicherten die Kostenübernahme mit. Die kostenlose Teilnahme am Rehasport kann nun beginnen.
  5. Kommen Sie mit der vom Arzt und der Krankenkasse genehmigten Veordnung  zu unseren Öffnungszeiten in das ASV-Büro (Tönisvorster Str. 1, 41749 Viersen), um mit einem unserer Mitarbeitern ein Reha-Gespräch zu führen.

Rehasport: Was geschieht, wenn nicht alle Übungseinheiten in Anspruch genommen werden?

Die genehmigte Rehasportverordnung gibt genau an, wie viele Übungseinheiten in welchem Zeitraum absolviert werden können. Was aber geschieht, wenn – beispielsweise aus Krankheitsgründen – zum Ablauf der Zeit noch nicht alle Einheiten genutzt wurden?

Für die Patienten hat eine Nichtnutzung keine Nachteile gegenüber des Kostenträgers. Denn die Teilnahme ist freiwillig. Zudem entstehen auch dem Kostenträger keine unnötigen Kosten, da immer nur die Übungseinheiten bezahlt werden, die auch in Anspruch genommen wurden.

Aus gesundheitlichen Gründen ist aber schon empfehlenswert, dass der Betroffene alle Übungseinheiten auch wahrnimmt. Immerhin sehen der behandelnde Arzt sowie der Kostenträger ja die Notwendigkeit, dass der Betroffene Rehasport oder alternativ Funktionstraining in Anspruch nimmt.

Sollte also absehbar sein, dass gegen Ende des vorgegebenen Zeitraums noch Übungseinheiten offen sind, sollte der Versicherte dem Kostenträger frühzeitig Bescheid geben.

Aufbau einer Verordnung:

1 Empfohlene Maßnahme

Beim ASV Süchteln ist lediglich “Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport” möglich. Sollte das Kästchen “für Funktionstraining” angekreuzt sein, ist dies bei uns nicht machbar. Es besteht die Möglichkeit, nach Rücksprache mit dem Arzt, dies ändern zu lassen.

2 Krankenkasse & Versichertendaten

Der Arzt trägt oben links auf dem Antrag auf Kostenübernahme die persönlichen Daten und die korrekte Bezeichnung der Krankenkasse des Patienten ein. Hier werden auch festgehalten: Kostenträgerkennung und Versicherten-Nr. (beides steht auf der Gesundheitskarte) und den Status des Patienten (Mitglied, Familienangehöriger, Rentner).

3 Daten zum Arzt (Betriebsstättennummer & Arztnummer)

Die Betriebsstättennummer und Arztnummer sind von dem Arzt anzugeben. Die neunstellige lebenslange Arztnummer (LANR) wird von der Kassenärztlichen Vereinigung an jeden Arzt zur Identifikation bei der GKV Abrechnung angegeben. Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) regelt, dass die LANR und die Betriebsstättennummer (BSNR) für jede kassenärztliche Abrechnung in Deutschland angegeben werden muss. Auch das Ausstellungsdatum muss immer eingetragen sein!

4 Diagnose & Ziel

Der Arzt gibt unter „Ärztliche Verordnung für Rehabilitationssport/Funktionstraining“ an, welche Diagnose der Verordnung zu Grunde liegt und welche Schädigung vorliegt. Ebenfalls eintragen: Gewünschtes Ziel des Rehasports.

5 Empfohlene Art

Unter „Empfohlene Rehabilitationssportart“definiert der Arzt, welche genau Form der Maßnahme notwendig ist. Des Weiteren wird angegeben, wie umfangreich die Maßnahme sein soll. In der Regel gibt es 50 Übungseinheiten in 18 Monaten. Gymnastik im Wasser ist aktuell beim ASV Süchteln NICHT möglich. Wenn Gymnastik angekreuzt ist, wird dies outdoor oder indoor in Hallen ausgeführt. Auf Seite 2 können oben zudem Empfehlungen für Rehasport in Herzgruppen genannt werden.

6 Empfohlene Anzahl

Der Arzt gibt auch an, wie oft pro Woche eine Übung bzw. ein Training ideal wäre. Für schnellere Erfolge sind beispielsweise 2 Einheiten pro Woche empfehlenswert. Sollte ihre Verordnung auf “1x-wöchentlich” stehen, kann dies auf Ihren Wunsch und nach Absprache mit dem Arzt auch auf “2x-wöchentlich” geändert werden.

7 Stempel & Unterschrift

Hier – mittig auf der 2. Seite – ist zwingend erforderlich, dass die Unterschrift des ausstellenden Arztes sowie ein gültiger Stempel gesetzt werden. Eine Unterschrift mit Angaben wie „i. A.“ oder dergleichen ist nicht zulässig. Außerdem empfiehlt es sich, im Bereich „Antrag auf Kostenübernahme“ schon einen genauen Anbieter von Rehasport anzugeben. Idealerweise stempelt der Leistungserbringer (z. B. ein Rehasport-Verein) diese Stelle des Antrags ab.

8 Kostenübernahme

Der untere Bereich auf Seite 2 ist die sogenannte Kostenübernahmeerklärung und ist der Krankenkasse (oder Rentenversicherung oder Unfallversicherung) vorbehalten. Hier gibt der Kostenträger an, welche Maßnahme in welchem Umfang genehmigt wird. Die Kostenübernahme wird unten per Genehmigungsdatum, Stempel und Unterschrift besiegelt. Es sollte beachtet werden, dass die Verordnung ihre Gültigkeit verlieren kann, sollten die Maßnahmen nicht innerhalb von sechs Monaten gestartet worden sein.

Ungeklärte Fragen?

Dann können Sie jederzeit bei Ihrem Arzt oder der Krankenkasse nachfragen oder wenden Sie sich gerne direkt an uns. Wir stehen für alle Fragen bereit und helfen Ihnen gerne weiter. Kommen Sie dann einfach zu den Öffnungszeiten ins Büro oder wenden Sie sich telefonisch oder per Mail an die Geschäftsstelle.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen, willkommen im ASV! Sie erhalten eine Mail von uns sobald Ihre Anmeldung bearbeitet wurde.