4 DTSA * VDST-CMAS-Taucher* (T1), (CMAS*)
4.1 Kursziel
Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Teilnahme an geführten Tauchgängen im Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er an Tauchgängen, die von einem erfahrenen Taucher (wenigstens VDST-CMAS-Taucher**) geführt werden, sicher teilnehmen können.
Beachte die mögliche Zusammensetzung einer Tauchgruppe im Vorwort dieser Ordnung.
4.2 Voraussetzungen
Mindestalter:
14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beide Elternteile) erforderlich.
Ausbildungsstufe:
keine
Anzahl der Pflichttauchgänge:
keine
Sonstiges:
Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
Sonderregelungen:
Pro Tag dürfen nicht mehr als 3 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durchgeführt werden. Bei Vorlage des DTSA Grundtauchscheins entfallen der theoretische Teil und die gesamten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum DTSA Grundtauchschein und Abschluss des DTSA * nicht mehr als 15 Monate liegen. Bei Vorlage des VDST-KTSA Gold (***) entfallen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr der theoretische Teil und die gesamten Übungen ohne Gerät.
5 DTSA ** VDST-CMAS-Taucher** (T2), (CMAS**)
5.1 Kursziel
Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die selbständige Durchführung von Tauchgängen im Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er Tauchgänge sicher planen und durchführen können.
Beachte die möglichen Zusammensetzungen einer Tauchgruppe im Vorwort dieser Ordnung.
5.2 Voraussetzungen
Mindestalter:
16 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich.
Ausbildungsstufe:
DTSA *, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste.
Anzahl der Pflichttauchgänge:
Um als Taucher der Leistungsstufe ** brevetiert zu werden, muss der Bewerber ausreichende taucherische Erfahrung nachweisen können.
Dazu muss der Bewerber nach der Brevetierung 25 Tauchgänge nachweisen können, davon mindestens 10 auf 15 – 25 Meter Tiefe.
Sonstiges:
- Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
- SK „Orientierung beim Tauchen“
- SK „Gruppenführung“
- SK „Meeresbiologie“ und „Süßwasserbiologie“ werden empfohlen
- HLW-Kurs, nicht älter als 1 Jahr
6 DTSA *** VDST-CMAS-Taucher*** (T3), (CMAS***)
6.1 Kursziel
Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Organisation und Führung von Tauchgängen unter erschwerten Bedingungen vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er Tauchgänge unter erschwerten Bedingungen und auch einfache Tauchgänge mit unerfahrenen Tauchern sicher planen und durchführen können.
6.2 Voraussetzungen
Mindestalter:
18 Jahre.
Ausbildungsstufe:
DTSA **, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend
der VDST-Äquivalenzliste.
Anzahl der Pflichttauchgänge:
Um als Taucher der Leistungsstufe *** brevetiert zu werden, muss der Bewerber ausreichende taucherische Erfahrung nachweisen können. Dazu muss der Bewerber bis nach der Brevetierung 65 Tauchgänge nachweisen können, davon mindestens 10 Tauchgänge auf 30 bis 40 Meter Tiefe.
Sonstiges:
- Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
- SK „Tauchsicherheit & Rettung“
- SK „Nachttauchen“
- SK „Trockentauchen“, Strömungstauchen“, „Wracktauchen“,Eistauchen und „Sporttauchen in Meeresgrotten“ werden empfohlen.
Quelle: VDST