Datenschutzordnung

Übersicht

 

1. Präambel

Der Allgemeine Sportverein Einigkeit Süchteln 1860/03/06 e.V. (nachfolgend kurz „ASV“ genannt) verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder und sonstiger Personen zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung. Verarbeitung im Sinne des Art. 4 der DSGVO bedeutet u.a., dass der ASV die Daten erhebt/erfasst, speichert, nutzt und auswertet. Dies geschieht unter Einsatz der automatisierten Datenverarbeitung auf einem vereinseigenen EDVSystem. Zum Schutz der Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte haben zu diesem System nur diejenigen Vereinsmitarbeiter Zugriff, die mit der Bearbeitung der Vereinsaufgaben betraut und beauftragt sind.

2. Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung

Bei der Erhebung der personenbezogenen Daten handelt es sich nicht nur um die zur Identifizierung des Mitgliedes oder der sonstigen Person erforderlichen Angaben (wie Name, Anschrift und Geburtsdatum), sondern darüber hinaus auch um Informationen, die etwas über die persönlichen und sachlichen Verhältnisse dieser Person aussagen. Hierbei handelt es sich u.a. um folgende Angaben: Datum des Vereinsbeitrittes, Abteilungszugehörigkeit, Bankverbindung (bei Lastschrifteinzug des Mitgliedsbeitrages), Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobil), E-Mail-Adresse, Lizenzen, Funktionen im Verein. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausschließlich zur Wahrung eines berechtigten Interesses des ASV.

Der ASV verarbeitet insbesondere im Gesundheits- und Rehabilitationssport oder auch bei Versicherungsfällen sog. Gesundheitsdaten. Gesundheitsdaten sind besonders sensible „personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen“. Erfasst werden u.a. solche personenbezogenen Daten, die unmittelbar Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand einer Person und zwar unabhängig von der Herkunft der Daten, also egal, ob sie von einem Arzt, Apotheker oder einem sonstigen Angehörigen eines Gesundheitsberufes, von einem Krankenversicherungsträger oder auch von einer GesundheitsApp erhoben wurden. Zudem können auch solche Daten u.U. Gesundheitsbezug aufweisen, die nur mittelbar oder in der Gesamtschau mit anderen Daten Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand einer Person zulassen (bspw. Informationen über Gewicht, Ernährungsgewohnheiten, Aufenthalte in gesundheitsrelevanten Einrichtungen, Arzneimitteleinnahmen etc.).

3. Weitergabe von Daten an Dritte …

3.1 … an Dachverbände und übergeordnete Vereine

Als Mitglied in verschiedenen Dachverbänden bzw. übergeordneten Organisationen ist der ASV gegebenenfalls verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten dorthin weiter zu geben. In der Regel handelt es sich hierbei um Namen und Altersangaben, bei Vorstandsmitgliedern aber auch um die Funktion, die Adresse sowie Kommunikationsdaten. Weiterhin gibt der ASV personenbezogene Daten von Mitgliedern weiter, soweit dies für elektronische Spielausweise o.ä. Dokumente erforderlich ist. Zu diesen Daten gehören u.a. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Adress- und Kommunikationsdaten. Darüber hinaus gehört üblicherweise zu diesen Daten ein digitales Foto des Mitglieds.

3.2  … an Versicherungsunternehmen

Der ASV hat Versicherungen abgeschlossen oder schließt solche ab, aus denen er bzw. seine Mitglieder Leistungsansprüche ableiten können. Soweit dies erforderlich ist, übermittelt der Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Name, Anschrift, Geburtsdatum, ggf. Funktion) an das Versicherungsunternehmen, stellt hierbei allerdings sicher, dass dieses die Daten ausschließlich dem Übertragungszweck gemäß verwendet.

3.3 … an Print- und Telemedien sowie sonstige elektronische Medien bei sportlichen und anderen satzungsgemäßen Veranstaltungen

Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der ASV personenbezogene Daten und gegebenenfalls auch Fotos seiner Mitglieder in seiner Vereinszeitung (ASV MAGAZIN.) sowie auf seiner Homepage. Ebenso übermittelt der ASV Daten und Fotos seiner Mitglieder zur Veröffentlichung an die lokale Presse (Rheinische Post, Westdeutsche Zeitung, Extratipp Viersen, u.a.m.), an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien. Dies betrifft insbesondere Start- und Teilnehmerlisten, Mannschaftsaufstellungen, Ergebnisse und Torschützen und Wahlergebnisse. Grundsätzlich beschränkt sich die Übermittlung der Daten und deren Veröffentlichung auf Name, Vereins- und Abteilungszugehörigkeit, Funktion im Verein und – soweit dies erforderlich ist (z.B. bei Einteilung von Wettkampfklassen) – Alter und/oder Geburtsjahrgang.

3.4 … an Printmedien sowie sonstige elektronischen Medien bei Ehrungen, Geburtstage, Tod

In der Vereinszeitung sowie auf der Homepage des ASV und anderen elektronischen Medien (Soziale Netzwerke, App) wird über Ehrungen, Geburtstage oder Versterben berichtet. Hierbei werden neben Fotos von Mitgliedern Name, Vereins- und Abteilungszugehörigkeit, Funktion im Verein und – soweit erforderlich – Alter, Geburtstagjahrgang bzw. Geburtstag veröffentlicht. Berichte nebst Fotos über Ehrungen darf der ASV auch unter Meldung von Name, Vereins- und Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer sowie Funktion im Verein an andere Printmedien übermitteln.

3. Mitgliederlisten

Mitgliederlisten, vollständige als auch eingeschränkt auf einzelne Mitgliedergruppen (z.B. einer bestimmten Abteilung), werden als Datei oder in Druckform nur an Vorstandsmitglieder bzw. sonstige Funktionäre und andere Mitglieder herausgegeben, soweit es deren Funktion oder auch besondere Aufgabenstellung im Verein erfordert. Sollte ein Mitglied des ASV glaubhaft machen, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung der satzungsgemäßen Rechte (z.B. bei Minderheitenrechte) benötigt, wird eine gedruckte Liste ausgehändigt, allerdings nur gegen die schriftliche Versicherung, dass es die Name, Adressen und sonstige personenbezogene Daten nicht zu anderen Zwecken verwendet.

4. Widerrufsrechte

Ein Mitglied des ASV kann jederzeit schriftlich gegenüber dem Vorstand des Vereins einer Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Übermittlung zur Veröffentlichung in Print- und Telemedien sowie anderen elektronischen Medien. Vorhandene Fotos werden von der Homepage des ASV entfernt. Ebenso kann ein Mitglied jederzeit schriftlich gegenüber dem Vorstand der Übermittlung und Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen. Der Widerspruch kann hierbei auch zeitlich befristet sein. Ebenso kann er sich auch auf einzelne personenbezogene Daten beschränken. Bei Ausübung des Widerrufsrechtes unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied ab diesem Zeitpunkt die weitere Veröffentlichung/Übermittlung von personenbezogenen Daten gemäß Widerruf mit Ausnahme der erforderlichen Übermittlung gemäß Ziffer 3.1 (Weitergabe von Daten an Dachverbände und übergeordnete Organisationen) sowie Ziffer 3.2 (Weitergabe von Daten an Versicherungsunternehmen).

5. Auskunftsrecht

Jedes Mitglied des ASV hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der Datenschutzgrundverordnung das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Ebenso hat es das Recht auf Auskunft über die Empfänger der Daten und den Zweck der Speicherung.

6. Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten können aus Gründen der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft aufbewahrt bzw. gespeichert werden. Soweit eine zeitlich frühere Möglichkeit der Löschung der Daten besteht, wird der ASV hiervon Gebrauch machen.

7. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Mit der Mitgliedschaft im ASV und der damit verbundenen Anerkennung seiner Satzung stimmen die Mitglieder der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO). Bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern an sonstigen Kursveranstaltungen, für die keine Mitgliedschaft erforderlich ist, ist die Verarbeitung zur Erfüllung des Kursvertrags erforderlich (Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO).

Dem ASV ist eine anderweitige Datenverarbeitung, die über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehen, nur dann erlaubt, wenn er hierzu aus gesetzlichen Gründen verpflichtet ist oder von den Mitgliedern hierzu ausdrücklich und im Einzelfall ermächtigt wurde.

 
 

Süchteln, im Dezember 2019

Der Vorstand

ASV Einigkeit Süchteln 1860/03/06 e.V.

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